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Hitze

PRAXIS für PRÄVENTIONSMEDIZIN
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Hitze

Praxis für Präventionsmedizin
Veröffentlicht von Dr. Adrian Kleemann in Hitze · Sonntag 28 Jun 2026 · Lesezeit 4 Minuten
Tags: ArbeitbeiHitze

Sonne satt, Temperaturen jenseits der 30 Grad und klimatische Höchstleistungen im Büro, auf der Baustelle oder im Außendienst:

Heiße Tage gehören mittlerweile zum Arbeitsalltag. Umso wichtiger sind wirksame Schutzmaßnahmen für Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden. Lesen Sie hier, worauf es bei der Arbeit bei Hitze ankommt.


Arbeiten bei Hitze
Der Klimawandel kommt bei uns an. Temperaturen jenseits der 35 Grad im Mai, Tropennächte mit nächtlichen Temperaturen jenseits der 25 Grad und monsunartige Regenfälle. Die neue Realität - wir sollten vorbereitet sein.

In Deutschland gibt es kein gesetzliches „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze zu schützen. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“.

Die wichtigsten Temperaturgrenzen

Raumtemperatur        Bedeutung

bis 26°C                            grundsätzlich unproblematisch

über 26°C                       Arbeitgeber soll Maßnahmen prüfen und ergreifen, um
                                           die Belastung zu reduzieren

über 30°C                       Arbeitgeber muss wirksame Schutzmaßnahmen ergreigen

über 35°C                       Raum gilt grundsätzlich als ungeeignet zum Arbeiten,
                                           sofern keine besonderen Schutzmaßnahmen vorhanden sind


Informationen für Beschäftigte und Arbeitgeber

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz – was gilt?

Mit steigenden Außentemperaturen nimmt die Belastung für Gesundheit, Konzentration und Leistungsfähigkeit zu. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze zu schützen.

Rechtliche Grundlagen:
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“


Temperaturgrenzen im Innenbereich

Bis 26 °C
✓ Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Über 26 °C
Der Arbeitgeber sollte Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung ergreifen.

Beispiele:
  • Morgendliches Lüften
  • Sonnenschutz (Jalousien, Rollläden)
  • Nutzung von Ventilatoren
  • Reduzierung zusätzlicher Wärmequellen

Über 30 °C
Der Arbeitgeber muss wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen.

Mögliche Maßnahmen:
  • Bereitstellung kühler Getränke
  • Zusätzliche Erholungspausen
  • Lockerung von Bekleidungsvorschriften
  • Verlagerung schwerer Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten
  • Einsatz von Ventilatoren oder Klimaanlagen

Über 35 °C
Arbeitsräume gelten grundsätzlich als ungeeignet.
Arbeit ist nur zulässig, wenn besondere Schutzmaßnahmen vorhanden sind, z. B.:
  • Klimatisierung
  • Hitzeschutzkleidung
  • zusätzliche Pausenregelungen


Arbeitgeberpflichten bei Arbeiten im Freien

Bei Tätigkeiten auf Baustellen, im Garten- und Landschaftsbau, in der Landwirtschaft, bei Zustell- oder Außendiensten gibt es keine feste Höchsttemperatur.
Der Arbeitgeber muss jedoch eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.

Bewährte Maßnahmen
☑ Schattenplätze bereitstellen
☑ Ausreichende Trinkmöglichkeiten sicherstellen
☑ Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden verlegen
☑ Zusätzliche Pausen ermöglichen
☑ Sonnenschutzmittel bereitstellen
☑ Kopfbedeckungen und geeignete Schutzkleidung verwenden
☑ Körperlich schwere Arbeiten reduzieren

Was können Beschäftigte selbst tun?

Ausreichend trinken
  • Regelmäßig trinken, nicht erst bei Durst
  • Bevorzugt Wasser oder ungesüßte Getränke

Auf Warnzeichen achten
Mögliche Anzeichen einer Überhitzung:
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Übelkeit
  • Konzentrationsstörungen
  • Muskelkrämpfe

Bei Beschwerden sofort Pause einlegen und Vorgesetzte informieren.

Kleidung anpassen
  • Leichte, luftdurchlässige Kleidung
  • Sonnenschutz und Kopfbedeckung im Freien


Kein „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer

Anders als in Schulen gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei. Arbeitgeber müssen jedoch geeignete Schutzmaßnahmen treffen, sobald Hitze die Gesundheit oder Sicherheit der Beschäftigten gefährden kann.


Gemeinsam gegen Hitzebelastung
Hitzeschutz ist Arbeitsschutz.
Durch rechtzeitige organisatorische, technische und persönliche Schutzmaßnahmen können gesundheitliche Risiken deutlich reduziert und Arbeitsunfälle vermieden werden.


Arbeiten bei Hitze und Sonne
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Hohe Temperaturen und UV-Strahlung – eine doppelte Belastung
An heißen Sommertagen wirken häufig zwei Belastungen gleichzeitig:
Hitze belastet den Kreislauf und kann zu Erschöpfung oder Hitzschlag führen.
UV-Strahlung der Sonne schädigt die Haut und erhöht langfristig das Risiko für Hautkrebs.

Besonders gefährdet sind Beschäftigte mit regelmäßiger Arbeit im Freien, z. B. auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, bei Zustell- und Außendiensten.

Gefahren durch Sonne und UV-Strahlung

UV-Strahlen sind unsichtbar und können Haut und Augen schädigen.

Kurzfristige Folgen
  • Sonnenbrand
  • Augenreizungen
  • Kreislaufprobleme
  • Hitzeerschöpfung
  • Hitzschlag

Langfristige Folgen
  • Vorzeitige Hautalterung
  • Aktinische Keratosen
  • Weißer Hautkrebs
  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)

Jeder Sonnenbrand erhöht das spätere Hautkrebsrisiko.


Richtig vor der Sonne schützen
Die 4 wichtigsten Regeln

1. Schatten nutzen
Direkte Sonne möglichst meiden – besonders zwischen 11 und 16 Uhr.

2. Geeignete Kleidung tragen
  • Langärmelige, leichte Kleidung
  • Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz
  • Sonnenbrille mit UV-Schutz

3. Sonnenschutzmittel verwenden
Unbedeckte Hautstellen regelmäßig eincremen.

4. Ausreichend trinken
Mehrmals täglich Wasser oder andere alkoholfreie Getränke trinken.

Richtig eincremen

☀ Sonnenschutzmittel mit mindestens LSF 30, besser LSF 50
☀ Großzügig auftragen:
  • Gesicht
  • Ohren
  • Nacken
  • Arme
  • Hände
  • Unbedeckte Beine
☀ Etwa 20–30 Minuten vor Sonnenexposition auftragen.
☀ Nach starkem Schwitzen sowie spätestens alle 2 Stunden nachcremen.

Wichtig:
Nachcremen verlängert die Schutzzeit nicht, sondern erhält den Schutz aufrecht.


Warnzeichen ernst nehmen

Folgende Beschwerden können auf eine gefährliche Hitze- oder Sonnenbelastung hinweisen:

⚠ Schwindel
⚠ Kopfschmerzen
⚠ Übelkeit
⚠ Muskelkrämpfe
⚠ Verwirrtheit
⚠ Starkes Schwächegefühl
Bei solchen Symptomen:
  • Sofort in den Schatten gehen
  • Kühlen
  • Trinken
  • Vorgesetzte informieren
  • Bei schweren Beschwerden medizinische Hilfe veranlassen

Hitzeschutz ist Arbeitsschutz

Sonne meiden – schützen – trinken – Pausen nutzen.

Gemeinsam können Beschäftigte und Arbeitgeber dazu beitragen, Hitzebelastungen und Hautkrebs vorzubeugen. Für Beschäftigte im Freien ist konsequenter UV-Schutz ebenso wichtig wie der Schutz vor Hitze.





Dr. Adrian Kleemann

Praxis Petersberg                 Praxis Schauenburg
Kreuzgrundweg 1                             Werrastr. 11
36100 Petersberg                              34270 Schauenburg

Kontakt:                                      Tel   0661 - 410 95 7 95
eMail:                                           praxis@praxis-kleemann.de


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