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Cannabis und Autofahren

PRAXIS für PRÄVENTIONSMEDIZIN
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Cannabis und Autofahren

Praxis für Präventionsmedizin
Veröffentlicht von Dr. Adrian Kleemann · Dienstag 10 Sep 2024 · Lesezeit 3 Minuten
Tags: RechtlicheGrundlagenzurVerkehrstüchtigkeitbeiCannabiskonsum
Cannabis Konsum
   am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr

Angesichts der Erhöhung des THC-Grenzwertes im §24a StVG und der Freigabe des Cannabiskonsums, stellt sich die Frage nach Wartezeit und Grenzwerten nach Cannabis-Konsum.

 
Leider ist die Beurteilung nicht mit dem Konsum von Alkohol vergleichbar, da die Cannabis-Verstoffwechselung große intra - und interindividuellen Schwankungen aufzeigt. So unterscheidet sich z.B. die Abbaugeschwindigkeit bei gelegentlichem und regelmäßigem Konsum stark voneinander.
 
 
Gelegentliche Konsumenten sind diejenigen, bei denen gelegentliche Konsumsituationen vorliegen und die nach einem Konsum eine Pause einlegen. Der THC-Wert ist dann vor erneutem Konsum auf „Null“ gefallen, so dass keine Kumulation von THC im Körper zu befürchten ist. Dies ist dann der Fall, wenn zwischen den Konsumsituationen mehrere Tage liegen und nur moderate THC-Mengen (z.B. ein Joint) aufgenommen wurden. In der Regel wird 6-7 Stunden nach Konsum der bisherige Grenzwert von 1ng THC/ml Blutserum wieder erreicht Nach 3-5 Stunden können bereits Werte unter dem neuen Grenzwert von 3,5ng THC/ml Blutserum erreicht werden.

Wir empfehlen eine Wartezeit von 12 Stunden nicht zu unterschreiten, da fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigungen auch unter dem Grenzwert auftreten können.

 
Verursacht man unter THC-Einfluss einen Unfall und wird vor Gericht eine relative Fahrunsicherheit aufgrund der Cannabiswirkung angenommen, kann es auch unterhalb des Grenzwertes zu einer Verurteilung wegen einer Straftat kommen. Der Versicherungsschutz wäre hier zudem eingeschränkt oder nicht vorhanden. Präzise Angaben sind bei Cannabiskonsum aber nicht möglich, da weitere Begleitumstände (wie z.B. Inhalationstiefe eines Joints, Konzentration, Temperatur, usw.) Einfluss auf den THC-Wert im Blut haben, die kaum vorhergesehen werden können. Besteht also Unkenntnis über den Wirkstoffgehalt und/oder werden größere Mengen konsumiert, sollte eine
Wartezeit von mindestens 24 Stunden vor Fahrtantritt oder Aufnahme der Arbeit eingehalten werden.    

Liegt ein regelmäßiger Konsum vor, kann eine Depotbildung und eine Wiederaufnahme ins Blut die Nachweisgrenze und Wirkung deutlich verlängern. Regelmäßiger Konsum liegt vor, wenn der Konsum nicht mehr gelegentlich stattfindet - also z.B. an mehreren Tagen/Woche ohne ausreichend lange Konsumpausen; jedoch noch nicht täglich.
Da nicht bekannt oder abgeschätzt werden kann, wann eine Depotwirkung eintritt, sollte zwischen letzten Konsum und Fahrtätigkeit  oder Arbeitsaufnahme eine Frist von mindestens 3-5 Tagen liegen. Hier ist dann mit einem Wert oberhalb von 3,5ng/ml Blutserum eher nicht mehr zu rechnen.
 
Bei täglichem oder mehrfach täglichem Konsum ist eine Verkehrsteilnahme oder Arbeitsaufnahme in der Regel grundsätzlich ausgeschlossen und sollte erst nach Abstinenz über mehrere Wochen wieder in Erwägung gezogen werden.

(Stand: September 2024)
 

 
 



Dr. Adrian Kleemann

Praxis Petersberg                 Praxis Schauenburg
Kreuzgrundweg 1                             Werrastr. 11
36100 Petersberg                              34270 Schauenburg

Kontakt:                                      Tel   0661 - 410 95 7 95
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